19 August 2005

Ohne Netz und doppelten Boden

Aus den Medien von heute:
(In dieser Minute läuft das Feauture im Südwestfunk)
Freitag, 19. August 2005, 10.05 - 10.30 Uhr bei SWR2
Ohne Netz und doppelten Boden.


Immer mehr Bundesbürger haben keine Krankenversicherung. Im Jahr 2003 waren es 188.000. Das sind fast doppelt so viele wie noch 1995. Würde man die vielen illegalen Einwanderer in diese Statistik mit einbeziehen, wäre die Zahl der Nichtversicherten noch um ein Vielfaches höher.

Das sagt(fragt) die eLeW:

Allgemeine Krankenversicherungspflicht:

Die eLeW ist für eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, nicht aber für eine Pflichtversicherung. Das heißt, der Staat gibt einen Mindestversicherungsumfang für jeden Bürger verpflichtend vor, so dass keinesfalls ein Bürger durch Krankheit in Not geraten kann. Ähnlich wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung die Mindestsumme vorgeschrieben ist, die jeden Schaden abdeckt, müssen alle Arten von Krankheiten mit ihren modernen Behandlungsmöglichkeiten von der Krankenversicherung abgedeckt werden. Wahlmöglichkeiten mit Zusatztarifen beziehen sich auf Extra-Annehmlichkeiten wie Einzelzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung oder aber auch auf Heilpraktiker- oder andere Außenseitermethoden-Anwendungen.
Diese Versicherung können Private Krankenversicherer anbieten oder die Krankenkassen. Diese können keine Auswahl unter den Versicherten treffen; wer sich bei ihnen versichern will, muss angenommen werden (so genannter Kontrahierungszwang).

Abrechnung:
Der Arzt behandelt wie beim jetzigen Privatpatienten gegen Rechnungsstellung nach einer einheitlichen ärztlichen Gebührenordnung. Der Erkrankte reicht seine Rechnung bei seinem Versicherer zur Erstattung ein (Kostenerstattung). Da manche Kranke nicht geschäftsfähig oder behindert sind, wird bei einem Teil der Versicherten die direkte Abrechnung zwischen Arzt und Kostenträger nötig sein. Ebenso werden Leistungen bei Sozialhilfe-Empfängern nur zu einem abgesenkten Satz berechnet werden. Da sind vielfältige Detailregelungen zur Einführung eines reibungslosen Systems denkbar. Diese Vorschläge sind nicht neu. Als hervorragendes Beispiel sei der Sozialgesetzentwurf der Professoren Hankel und Schachtschneider genannt. Dieser kann noch ausgefeilt werden.

Abrechnung europaweit:
Mit der Kostenerstattung ist auch das Europa der freien Grenzen kein Problem. Alle bekommen ihre Leistungen gegen Rechnung, wie bereits derzeit bei den Deutschen im Ausland. Ein solches System ist völlig transparent, erspart Verwaltungs- und Kontrollkosten in Milliardenhöhe bei den Krankenkassen. (Die Verwaltungskosten der Kk waren z.B. im Januar 2004 fast so hoch wie die gesamten Arztbehandlungskosten Deutschlands.)

Flankierende Maßnahmen:
Als Ergänzung sind weitere Maßnahmen denkbar, z.B. die Einführung der elektronischen Krankheitsakte auf der Chipkarte mit einer Rechnungsberechtigung zu verknüpfen. Untersuchungskosten wären dann nur berechnungsfähig, wenn kein Vorbefund vorliegt oder ein zusätzlicher Erkenntnisgewinn für die Behandlung damit erreicht wird. Damit wird die viel zitierte Leistungsspirale verhindert, die entsteht, wenn z.B. Befunde unnötig doppelt erhoben werden. Hier könnten die Verwaltungen der Kassenärztlichen Vereinigungen ihre Erfahrung einbringen und sich betätigen.
Vorschlag für die Übergangszeit: Es wäre angebracht, die fast 300 Krankenkassen auf etwa 5 bis 8 zu reduzieren (Eine Bundes-AOK, etwa drei BKKs und vielleicht drei EKKs), in dem eine Mindestversichertenanzahl für jede gefordert wird. Damit sind die Risiken besser gestreut und eine unnötige Vielzahl von Direktoren- und anderen Spitzenposten sind hinfällig.

Ergebnis:
Der verrückte Wettbewerb unter den Kks an falscher Stelle entfällt, den Unterschied zwischen Privat- und Kassenpatienten gibt es nicht mehr, Milliardenausgaben für Verwaltung und Kontrolle entfallen. In einem transparenten Gesundheitssystem erhalten Patienten mehr Eigenverantwortung und werden nicht gegängelt, wen sie zu welchen Bedingungen aufsuchen dürfen. Der Arzt kann sich wieder dem Erkennen und Behandeln von Krankheiten widmen, statt dem Kranken ständig neue Kassenregeln erklären zu müssen.

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