Aus den Medien von heute
(Der Kanzler hat heute wie erwartet, mit einer Vertrauensfrage seine gewünschte Mehrheit gebildet. Er täuscht dabei vor, er könne das nicht.)
Tagesschau.de heute mittag (hier):
Schulz kündigt erneut Verfassungsklage an
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Werner Schulz will gegen eine vorzeitige Auflösung des Bundestages vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. "Ich werde notfalls, falls die Auflösung passieren sollte, Verfassungsklage einreichen", kündigte der frühere DDR-Bürgerrechtler nach der im Bundestag gescheiterten Vertrauensfrage von Bundeskanzler Gerhard Schröder an.
Bereits unmittelbar vor der Abstimmung hatte Schulz im Bundestag selbige kritisiert. "Das ist ein inszeniertes, ein absurdes Geschehen. Ich werde mich an dieser Abstimmung nicht beteiligen", kündigte Schulz in einer persönlichen Erklärung an. Es handele sich nicht um eine wirkliche Vertrauensfrage. "Hier läuft eine fingierte oder, wie die Juristen sagen, eine unechte Vertrauensabstimmung."
Der frühere DDR-Bürgerrechtler erinnerte an den Schriftsteller Bertolt Brecht, der der DDR-Führung nach dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953 ironisch empfohlen hatte, sich ein anderes Volk zu suchen. "Wir werden heute etwas Ähnliches erleben." Man erlebe nicht eine Mehrheit, die dem Kanzler das Misstrauen ausspricht, "sondern einen Kanzler, der seiner eigenen Mehrheit nicht mehr traut." Völlig unverständlich sei ihm, dass Schröder sich in der Abstimmung enthalten wolle. "Was ist das für ein Kanzler, der das Selbstvertrauen verloren hat?"
Schulz warf den Alt-68ern bei SPD und Grünen einen Missbrauch des Grundgesetz-Artikels 68 vor..Es handele sich nicht nur um einen Tiefpunkt demokratischer Kultur und beschädige damit das Ansehen des Parlaments. "Das ist ein würdeloser Abgang."
Nachtrag vom 11.8.05: Der hier zitierte Text der Tagesschau vom 1.7.05 wurde von der Tagesschau-Redaktion durch einen anderen vom 3.7.05 ersetzt. Der Original-Link oben weist also auf eine geänderte Quelle. Nach dem Prinzip, was steht steht, wird hier nichts geändert, höchstens ergänzt. Wer also den oben zitierten Text sucht, wird bei n-tv fündig. (hier)
Das sagt (fragt)die eLeW:
Das Wohl oder heute das Wehe eines Volkes hängt auch von seinen Vorbildern und Leitgestalten ab. Ein Parlament und die Regierung haben solche Vorbilder und Leitgestalten dem Volk zu liefern. Geht es dabei im Parlament oder in der Regierung menschlich zu, ist das Privatsache und es darf weggeschaut werden.
Geht es aber amtlich zu, ist vorbildhaftes Verhalten erforderlich. In der öffentlichen Meinung gilt Politik als schmutziges Geschäft. Wird das nicht immer wieder bestätigt?
Am Donnerstag werden fleißig Gesetze verabschiedet, Vertrauen en gros, und am Freitag plötzlich kein Vertrauen?
Und niemand hat Schuld an der fehlenden Stabilität der Regierung!
Herausragend, wenn es Leitgestalten wie die Abgeordneten Werner Schulz (Grüne) und Jelena Hoffmann (SPD) gibt, die vielleicht gegen die unechte Vertrauensfrage vor dem Bundesverfassungsgericht klagen werden. Die Karlsruher Richter werden sich auch mit Klagen kleinerer Parteien beschäftigen müssen, die wegen der kurzen Vorbereitungszeit ihre Wahlchancen geschmälert sehen. Auch die eLeW-Pläne wurden diesbezüglich über den Haufen geworfen.
Was wir brauchen, sind Volksvertreter, die auf das Volk hören und nicht am Lagerkampf um egal für oder gegen was teilnehmen. Damit es dazu kommt, braucht es die eLeW, und die den Zulauf der Demokraten: Beitritt hier.